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Neue Gesetze und verbesserte Förderungen – die Energieagentur informiert über die wichtigsten Neuerungen für Gebäude

15.01.2021

Vieles hat sich zum Jahreswechsel in der Gesetzeslage und in der Förderlandschaft für Gebäude verändert. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengestellt:

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG vereint die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es enthält die Anforderung zur Energieeffizienz von Gebäuden, zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Interessant zu wissen: Das neue GEG verpflichtet beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses zu einer kostenlosen Energieberatung – hierfür können Sie einen Termin bei der Energieagentur Rems-Murr vereinbaren. Alle Informationen zum GEG hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat online veröffentlicht: www.bmi.bund.de

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude vereint seit dem 1.Januar 2021 die bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem Förderangebot. Die Durchführung wird von der KfW und der BAFA übernommen. Das BEG ist in drei Teilprogramme aufgeteilt: Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Für Zuschüsse wird der Antrag bei der BAFA gestellt, für Kredite wird der Antrag bei der KFW gestellt. Vorerst gilt die BEG nur für die Zuschüsse bei den oben genannten Einzelmaßnahmen – ab Juli werden dann auch die Förderungen für Gesamtsanierungen auf das neue System umgestellt. Bis dahin gelten die noch bestehenden Regeln der KfW. Mit Inkrafttreten des neuen BEG verbessern sich teilweise die Förderkonditionen. Beispielsweise wenn im Vorfeld ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde oder vorgegebene Standards bei Nachhaltigkeit und erneuerbaren Energien eingehalten werden. Für Antragsstellende wird es zukünftig einfacher, da nur noch bei einem Institut ein Antrag gestellt werden muss. Alle Richtlinien und technischen Details hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie online veröffentlicht – außerdem gibt es hier Antworten zu den am häufig gestellten Fragen zur BEG: www.bmwi.de

Das Erneuerbare Energien Gesetzt (EEG)

Das neue Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) trat am 01. Januar 2021 in Kraft und enthält besonders für private Besitzer einer Photovoltaikanlage gute Neuigkeiten: Ab sofort müssen Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von 30 kWp und einem maximalen jährlichen Eigenverbrauch von 30 Megawattstunden keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Strom zahlen – dies gilt sowohl für Alt- als auch Neuanlagen. So wird der Eigenverbrauch bis einschließlich 30 kWp von der EEG-Umlage befreit. Für den Eigenverbrauch aus Ü20-Anlagen (also älter als 20 Jahre) bis 7 kWp müssen keine Smart-Meter installiert werden. Für den weiterhin ins Netz eingespeisten Strom kann zudem eine Vergütung mit dem Jahresmarktwert abzgl. Vermarktungskosten in Anspruch genommen werden. Durch das neue EEG werden auch Mieterstrommodelle attraktiver. Für weitere Informationen steht Ihnen die die Energieagentur Rems-Murr als regionaler Partner des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg zur Verfügung.

CO2-Steuer

Wer mit fossilen Energieträgern, wie Heizöl oder Erdgas, heizt hat ab diesem Jahr höhere Heizkosten. Denn seit dem 01. Januar 2021 startet die CO2-Bepreisung: Pro Tonne CO2 müssen 25 € bezahlt werden – dieser Preis wird in den folgenden Jahren weiter ansteigen. Beispielsweise wird ein Liter Heizöl circa 7,9 Cent mehr kosten, darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Der Preis pro Kilowattstunde Erdgas wird um circa 0,46 Cent steigen. Es lohnt sich also nun umso mehr, den Heizwärmebedarf eines Gebäudes durch passende Dämmmaßnahmen zu senken und auf regenerative Heizenergie umzusteigen.

Jetzt Termin zur kostenlosen Energieberatung vereinbaren

Sie möchten sich zu den neuen Gesetzen und Fördermöglichkeiten beraten lassen? Dann vereinbaren Sie einen Termin zur kostenlosen Erstberatung bei der Energieagentur Rems-Murr gGmbH. Wir bieten derzeit Corona-bedingt ausschließlich telefonische Energieberatungstermine an, bei denen Sie bequem von zu Hause aus Ihre Fragen mit unseren Energieberater: innen besprechen können. Hierfür können Sie wie gewohnt einen Termin bei der Energieagentur Rems-Murr vereinbaren (07151 975173-0).

Energieagentur Rems-Murr gGmbH
Gewerbestraße 11 (Gewerbegebiet Eisental)

71332 Waiblingen
Tel. 07151/975 173-0
E-Mail: info [at] ea-rm.de

 

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