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Wissenswertes zum GEG - Start Vortragsreihe "Richtig heizen"

29.09.2023

Zum 1. Januar 2024 wird das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) als zentraler Baustein der deutschen Wärmewende in Kraft treten. Am 29. September wurde es auch vom Bundesrat gebilligt.

Das neue Heizungsgesetz, wie das GEG auch umgangssprachlich genannt wird, dient dem Klimaschutz. Bislang werden mehr als 30 Prozent der Energie in Deutschland im Gebäudesektor verbraucht. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass der Energieverbrauch für das Heizen bzw. Kühlen von Gebäuden sinkt und der Einsatz von erneuerbaren Energien deutlich zunimmt. Denn klimafreundliche Heizanlagen sowie gut sanierte und gedämmte Häuser bedeuten weniger Treibhausgase und sind ein wichtiger Schritt zur Klimaneutralität. Diese will der Rems-Murr-Kreis schon 2040 erreichen - fünf Jahre früher als der Bund.

Welche Auswirkungen das neue GEG auf Bestandsanlagen hat, welche Fördermöglichkeiten und Informationsquellen es gibt, dazu haben wir Anika Bürkle befragt. Die Ingenieurin für Verfahrenstechnik arbeitet bei der Energieagentur als Expertin zum Thema Energiesparen und Heizungsoptimierung. Ab 10. Oktober ist sie mit Vorträgen zum Thema "Heizen" im Rems-Murr-Kreis unterwegs.

Was bedeutet das Heizungsgesetz für meine alte Ölheizung? Muss ich diesen Winter um meine warme Stube bangen?

Anika Bürkle: Ganz sicher nicht. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht werden, weil sie irreparabel beschädigt oder älter als 30 Jahre ist, gibt es Übergangslösungen. Derzeit werden bei uns noch drei Viertel aller Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben. Dort will das GEG ansetzen und nimmt dafür zunächst Neubauten in Neubaugebieten ins Visier. Dort soll ab Anfang 2024 jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

Für Bestandsbauten gilt: In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner*innen werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach 2026 Pflicht. In kleineren Städten gilt das spätestens ab 2028. Das hängt mit der Wärmeplanung der jeweiligen Städte und Gemeinden zusammen. Eventuell können auch frühere Fristen greifen.

Ich möchte mein Haus wärmetechnisch auf Vordermann bringen. Gibt es durch das neue GEG bessere Förderkonditionen?

Anika Bürkle: Ja. Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wird durch Zuschüsse und günstige Kredite durch den Bund gefördert. So sollen sich auch Menschen mit geringeren Einkommen eine zukunftsfähige Heizung leisten können. Wer z.B. schnell auf eine Wärmepumpe umsteigt, kann bis zu 50% Förderung bekommen. Für einkommensschwache Haushalte gibt es noch 30% Bonus oben drauf. Eine kombinierte Förderung bis zu 70% ist möglich. Das Gute ist also, dass es dank dem neuen GEG ab 2024 mehr Förderung gibt. Bisher gilt ein maximaler Fördersatz von 40%.

Wo kann ich mich informieren, wenn ich mehr wissen will?

Anika Bürkle: Ich verweise gerne auf die Website „Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Dort sind alle Informationen anschaulich und aktuell aufbereitet, einschließlich einer detaillierten Rubrik zu häufig gestellten Fragen rund um das Heizungsgesetz. Darüber hinaus bin ich ab dem 10. Oktober mit der Vortragsreihe „Pellet, Pumpe & Co: Wie Sie richtig heizen“ in sieben Kommunen im Rems-Murr-Kreis unterwegs. Dort werde ich ebenfalls auf die Änderungen durch das neue Gesetz eingehen und stehe selbstverständlich für Fragen aller Art zur Verfügung.

Weiterführende Links:

Wissenswertes zum GEG - Start Vortragsreihe "Richtig heizen"